Schneeräumung
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Schneeräumung

Alle Jahre wieder kommt die weiße Pracht. Doch was für Kinder und Junggebliebene Spaß im Schnee bedeutet, bringt für Objekt- und Anlagenbesitzer einige Pflichten mit sich. Zum Beispiel sind Sie, als Liegenschaftsbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, die Schneeräumung um Ihre Liegenschaft durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dies dient der Sicherheit aller Personen, welche die Liegenschaft betreten, verlassen oder sich daran vorbei bewegen. Aus Gründen der Sicherheit sowie der Ästhetik, sollten alle Bereiche Ihrer Anlage, auf denen sich Personen oder Fahrzeuge bewegen, von Schnee und Glatteis befreit sein, um etwaige Unfälle und Schäden sowie daraus resultierende Haftpflichtansprüche zu vermeiden.

Schnee- und Eisräumung auf allen Flächen
Als Profi in der professionellen Schneeräumung übernehmen wir für Sie die einwandfreie Räumung und Säuberung aller Bereiche Ihrer Anlage, auf denen sich Personen oder Fahrzeuge bewegen und deshalb Sicherheit vorhanden sein muss. Dazu gehören unter anderem Gehwege, Parkplätze, Stiegenanlagen usw.). Zusätzlich übernehmen wir die verpflichtende Räumung und Säuberung aller angrenzenden Flächen, die nach § 93 Abs. (1) und (1a) der StVO geräumt und gesäubert werden müssen.

Entfernung von Schneewächten und Eisbildung auf Dächern
Nach § 93 Abs. (2) der StVO sind Sie ferner dazu verpflichtet Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern Ihrer an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen oder entfernen zu lassen. Aus Gründen der Sicherheit sowie zur Vermeidung von Schäden an Personen oder Objekten und eventuell daraus resultierenden Haftpflichtansprüchen empfehlen wir Ihnen diese Arbeiten auf die gesamte Anlage auszuweiten. Auch das übernehmen wir gerne für Sie.

Haftungsübernahme
Weil wir wissen, dass wir unsere Arbeit stets gründlich durchführen, übernehmen wir gemäß § 93 Abs. (5) StVO. die Haftung für die einwandfreie Erfüllung der Räumpflichten.